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Beschwerden
- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden, der Verbraucher ist, für Sach- oder Rechtsmängel der vom Kunden gekauften Ware in dem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Umfang.
- Zur Vermeidung von Zweifeln wird der Schluss gezogen, dass keine der Bestimmungen dieser Verordnung die Befugnisse des Verbrauchers gemäß den in der Republik Polen geltenden Bestimmungen einschränkt. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Art vorhanden ist, gelten geltende Gesetze im polnischen Recht, insbesondere im Zivilgesetzbuch.
- Bei Mängeln der Ware hat der Kunde das Recht, eine Reklamation innerhalb der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Frist geltend zu machen.
- Grundlage der Beanstandung kann insbesondere die Lieferung von Waren sein, die:
- Hat keine Merkmale, die diese Art von Sache für den Zweck der Vereinbarung kennzeichnen sollte oder die sich aus den Umständen oder dem Bestimmungsort ergibt.
- Hat keine Merkmale, über deren Vorhandensein der Verkäufer dem Kunden, einschließlich der Vorlage eines Musters oder Modells, informiert hat.
- nicht für den Zweck geeignet ist, für den der Kunde dem Verkäufer bei Vertragsschluss mitgeteilt hat und der Verkäufer dem nicht widersprochen hat.
- die Ware wurde in unvollständigem Zustand freigegeben.
- Bei einem individuellen Vergleich von Eigenschaften von Verbrauchsgütern wird davon ausgegangen, dass sie mit der Vereinbarung vereinbar sind, wenn sie der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung entsprechen oder Merkmale des Musters oder Musters gezeigt haben und wenn sie für den angegebenen Zweck geeignet sind des Kunden bei Vertragsschluss, es sei denn, der Verkäufer hat Einwendungen gegen einen solchen Verwendungszweck der Ware erhoben.
- Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel der Sachen, falls der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses von der Nichteinhaltung wusste.
- Wenn das verkaufte Produkt einen Mangel aufweist, kann der Kunde einen Antrag auf Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag stellen, es sei denn, der Verkäufer hat das mangelhafte Produkt unverzüglich und ohne unangemessene Unannehmlichkeiten für den Kunden mangelfrei zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn das Produkt bereits vom Verkäufer ersetzt oder repariert wurde oder der Verkäufer seiner Verpflichtung zum mangelfreien Austausch und zur Mängelbeseitigung nicht nachgekommen ist. Der Minderpreis soll in demselben Verhältnis zum Warenpreis stehen, in dem der Wert der Ware aus der Minderung dem Wert der mangelfreien Ware entspricht. Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist.
- Ist der Kunde Verbraucher, kann er statt der Mangelbeseitigung vom Verkäufer (wie oben vorgesehen) die Ersatzlieferung der mangelfreien Ware verlangen oder statt dessen die Ersatzlieferung der Ware verlangen, es sei denn es handelt sich um eine Warenlieferung zur Erfüllung des Kaufvertrages auf eine vom Kunden gewählte Weise nicht möglich ist oder im Vergleich zu der vom Verkäufer vorgeschlagenen Weise mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei der Bemessung dieser Kosten werden der Wert der mangelfreien Ware, die Art und die Bedeutung des Mangels sowie die Unannehmlichkeiten berücksichtigt, die dem Kunden ansonsten entstehen würden.
- Ist bei verkauften Waren nur ein Teil mangelhaft und können sie von der Ware mangelfrei und ohne beidseitige Beschädigung entfernt werden, ist das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag auf die mangelhafte Ware beschränkt.
- Weist die verkaufte Ware einen Mangel auf, kann der Kunde Ersatz der mangelfreien Ware oder Mangelbeseitigung verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das mangelhafte Produkt mangelfrei zu ersetzen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist ohne unangemessene Unannehmlichkeiten für den Kunden zu beheben. Der Verkäufer kann die Abhilfe auf Verlangen des Kunden verweigern, wenn die Herstellung des vertragsgemäßen Verkaufs einer mangelhaften Ware auf eine vom Kunden gewählte Weise nicht möglich ist oder im Vergleich zu einer anderen Möglichkeit, die Erfüllung des Kaufvertrags herbeizuführen, übermäßige Kosten erfordern würde . Ist der Käufer Unternehmer, kann der Verkäufer den Austausch einer mangelfreien Sache oder die Mangelbeseitigung auch dann verweigern, wenn die Kosten des Ersatzes dieser Pflicht den Preis der Ware übersteigen.
- Die kostenlose Nachbesserung und Ersatzlieferung im Sinne des § 9 bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die dem Kunden entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten für Ausbau, Lieferung, Arbeits-, Material- und Wiedereinbau und Inbetriebnahme zu erstatten.
- Um von Ihrem Reklamationsrecht Gebrauch zu machen, füllen Sie bitte die Reklamation oder Reklamation in einer anderen gesetzlich vorgesehenen Form aus und senden Sie diese zusammen mit der beworbenen Ware und möglichst mit Kaufbeleg (Kassenbon oder Rechnung ) an folgende Adresse: Izabela Boloz mit Sitz in Eindhoven, Jan Luikenstraat 34, eingetragen im Unternehmerregister unter der Steueridentifikationsnummer NL002499517B78, KVK: 54060982 . Das Reklamationsformular des Kunden gibt unter anderem seine Erwartungen hinsichtlich der weiteren Umsetzung der Reklamation durch den Verkäufer an.
- Der Verkäufer behält sich eine 14-tägige Reklamation nach Erhalt der Ware durch den Kunden vor. Wenn der Verkäufer, die vom Kunden erhaltene Anfrage im Sinne von Ziff. 9) auf diese Anfrage nicht innerhalb von 14 Tagen geantwortet hat, wird davon ausgegangen, dass sie sie für gerechtfertigt hielt.
- Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware nur, wenn diese vor Ablauf von zwei Jahren ab dem Datum der Warenübergabe an den Kunden festgestellt werden. Bei Umtausch der Ware läuft diese Frist erneut.
- Ansprüche des Kunden nach Ziff. 9) verjähren nach einem Jahr , nachdem der Auftraggeber festgestellt hat, dass Verbrauchsgüter mit dem Vertrag nicht vereinbar sind.
- Im Falle eines Verkaufs, der kein Verbraucherverkauf ist, sind die Bestimmungen der Artikel 556-576 des Zivilgesetzbuches ausgeschlossen.
BESCHWERDEFORMULAR: